01Geltungsbereich und Umsetzung
Dieser gruppenweite Rahmen regelt die DOI-Vergabe für Zeitschrifteninhalte. Die Zeitschriften setzen ihn schrittweise für neue Veröffentlichungen über ihre öffentlich zugänglichen Richtlinien zu Beitragstypen, Prüfung und Gebühren um und benennen die einbezogenen Rubriken. Der Weg wird vor Veröffentlichung festgelegt. Eine DOI identifiziert eine Publikation; sie bestätigt weder Peer Review noch eine Indexierung.
02Zentrale wissenschaftliche Inhalte
Forschungsartikel, Übersichtsarbeiten, systematische Reviews, Metaanalysen, Theorie- und Methodenbeiträge, Datenartikel, Fallstudien, Politikanalysen und weitere substanzielle extern begutachtete Beiträge erhalten normalerweise eine PSG-Verlags-DOI über Crossref. APC-Erlass, Rabatt oder Einladung ändern diesen Weg nicht. Maßgeblich sind wissenschaftliche Funktion und genehmigtes Prüfverfahren, nicht allein die Zahlung.
03Kostenfreie Rubriken
Genehmigte kostenfreie Rubriken erheben keine APC und können über DataCite registrierte Zenodo-DOIs verwenden. Redaktionell geprüfte Buch-, Medien- und Aufführungsrezensionen, Interviews, Dialoge, Tagungsberichte, Editorials, Leserbriefe, Übersetzungen, Quellentexte, Gedichte, Musik und Partituren kommen infrage. Es gelten das Fachprofil und die veröffentlichte Rubrikenrichtlinie. Die Beiträge bleiben reguläre Zeitschrifteninhalte und erfüllen deren redaktionelle, ethische, lizenzrechtliche und qualitative Anforderungen.
04Bedingte Kategorien und Mitteilungen
Kommentare, Perspektiven, Foren, Rezensionsessays, kritische Reviews, Übersetzungen und Praxisreflexionen werden einzeln eingeordnet. Substanzielle extern begutachtete Beiträge verwenden normalerweise Crossref; genehmigte kostenfreie Inhalte mit redaktioneller Prüfung können Zenodo verwenden. Routinenachrichten, Aufrufe und Verwaltungsmitteilungen erhalten normalerweise keine DOI. Formelle Korrekturen, Besorgnisbekundungen und Rücknahmen folgen der jeweiligen Richtlinie und werden mit der betroffenen Publikation verknüpft.
05Bestehende Kennungen
Bestehende DOIs bleiben erhalten. Beim Hinterlegen desselben veröffentlichten Objekts in Zenodo wird die vorhandene DOI angegeben, statt eine zweite zu erzeugen. Eigenständig zitierbare Datensätze, Software und Ergänzungen können eigene, mit dem Artikel verknüpfte DOIs erhalten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Chefredaktion oder der befugten Redaktion und müssen die wissenschaftliche Dokumentation eindeutig halten.
06Publikationsdaten und Transparenz
Zenodo-Einträge enthalten die endgültige Datei, Titel, Autoren, verfügbare ORCIDs, Veröffentlichungsdatum, Zeitschrift, Band, Heft, Seiten oder Artikelnummer, Beitragstyp, Lizenz und offizielle Artikel-URL. Repositorium und OJS-Seite werden gegenseitig verlinkt; DOI erscheint auf der Artikelseite und in der endgültigen Datei. Die DOI wird vor Fertigstellung reserviert und erst nach Veröffentlichung des Eintrags als aktiv bezeichnet. Redaktionelle Prüfung und externes Peer Review werden klar ausgewiesen; DOI-Anbieter und APC-Status ersetzen diese Angabe nicht.