01Zweck und Geltungsbereich
Panorama Scholarly Group kann Artikel, Buchkapitel, Bücher, Berichte und andere wissenschaftliche Arbeiten Open Access veröffentlichen. Open Access bedeutet, dass die bezeichnete Version ohne Abonnement oder Bezahlschranke zugänglich ist; Rechtebeschränkungen entfallen dadurch nicht automatisch und nicht jede Form der Wiederverwendung ist erlaubt.
Diese Richtlinie gilt, wenn eine Zeitschrift, ein Imprint, ein Buchprogramm, eine Vereinbarung oder eine Werkseite die Arbeit als Open Access ausweist. Eine genauere Richtlinie, ein unterzeichneter Vertrag, Anforderungen von Förderern oder Institutionen oder zwingendes Recht gehen vor, soweit sie präzisere Bedingungen enthalten.
02Open-Access-Wege
Eine Panorama-Publikation kann die Version of Record sofort Open Access bereitstellen oder nach Maßgabe des Publikationsvertrags die Ablage einer bestimmten Manuskriptversion in einem Repositorium erlauben. Weg, Zeitpunkt, Embargo und Lizenz werden vor oder bei der Veröffentlichung mitgeteilt.
- Die Werkseite benennt die offene Version und enthält den geltenden Urheberrechts- und Lizenzhinweis.
- Repositorien müssen Zitation, DOI, Versionsangabe und Rechteinformationen bewahren.
- Ein nach Vertrag geteiltes Manuskript ist nicht automatisch die Version of Record.
- Hinweise zu Publikationsstatus, Autorenschaft, Lizenz, Korrekturen oder Rücknahme dürfen nicht entfernt werden.
03Urheberrecht und Publikationsrechte
Der Publikationsvertrag bestimmt den Rechteinhaber und die Panorama eingeräumten Rechte. Sofern nicht anders vereinbart, behält die Autorenschaft oder ein anderer Rechteinhaber das Urheberrecht und räumt dem Verlag die für Veröffentlichung, Verbreitung, Erhaltung, Indexierung, Kommunikation und Bewerbung erforderlichen Rechte ein.
Open Access hebt Urheberrecht, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenschutz, Vertraulichkeit, Markenrechte oder Rechte an Drittmaterial nicht auf. Diese Seite ändert keinen unterzeichneten Vertrag, keine Beschränkung des Rechteinhabers und kein zwingendes Recht.
04Lizenzoptionen
Panorama kann mehrere Standardlizenzen verwenden. Die Lizenz einer einzelnen Arbeit wird auf Ebene von Zeitschrift, Imprint oder Vereinbarung festgelegt und auf Werkseite, Datei der Version of Record und verfügbaren Metadaten klar ausgewiesen. Maßgeblich ist der Hinweis auf Werkebene; aus dem Begriff „Open Access“ allein darf keine Lizenz abgeleitet werden.
- CC BY 4.0. Erlaubt Teilen, Bearbeitung und kommerzielle Nutzung bei angemessener Namensnennung, Lizenzlink und Kennzeichnung von Änderungen.
- CC BY-NC 4.0. Erlaubt Teilen und Bearbeitung für nichtkommerzielle Zwecke bei Namensnennung, Lizenzlink und Kennzeichnung von Änderungen.
- CC BY-NC-ND 4.0. Erlaubt nichtkommerzielle Weitergabe mit Namensnennung, aber keine Verbreitung bearbeiteter Materialien unter dieser Lizenz.
Eine andere Creative-Commons-Lizenz oder individuelle Rechtevereinbarung darf nur ausdrücklich im maßgeblichen Vertrag und in der veröffentlichten Arbeit festgelegt werden. Es gelten die offiziellen Creative-Commons-Lizenzbedingungen; diese Richtlinie ersetzt nicht den Rechtstext der Lizenz.
Da sich diese Bedingungen unterscheiden, erfüllt eine Lizenz mit NC- oder ND-Einschränkung möglicherweise nicht die Anforderungen aller Förderer, Repositorien oder Indexierungsdienste. Autorinnen und Autoren sollten die jeweiligen Anforderungen prüfen, bevor sie einer Lizenz zustimmen.
05Namensnennung und erlaubte Wiederverwendung
Wer ein offenes Werk wiederverwendet, muss die dort ausgewiesene Lizenz einhalten. Mindestens sind Autorinnen und Autoren bzw. Mitwirkende, Titel, Publikation, DOI oder stabile URL, Lizenz und vorgenommene Änderungen zu nennen. Die Wiederverwendung darf keine Billigung nahelegen und weder Quellenvermerke noch Rechtehinweise entfernen.
„Nicht kommerziell“ und „keine Bearbeitungen“ sind rechtliche Bedingungen. Bei Unsicherheit, ob eine Übersetzung, Bearbeitung, kommerzielle Verbreitung, Text- und Datennutzung, Verwendung in Kursmaterialien, Ablage in einem Repositorium oder Anwendung im maschinellen Lernen zulässig ist, ist die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
06Material Dritter und Ausschlüsse
Die Lizenz eines Artikels, Kapitels oder Buches umfasst nicht automatisch jedes Bild, jede Tabelle, Abbildung, jeden Datensatz, jedes Zitat, jede Karte, jedes Instrument, jedes Logo oder sonstiges Drittmaterial. Eine Quellenangabe, Bildunterschrift, Rechteerklärung oder gesonderte Erlaubnis kann Material von der offenen Lizenz ausnehmen.
- Vor der Wiederverwendung ausgeschlossenen Materials ist der Rechteinhaber zu kontaktieren oder das in der Quellenangabe genannte Verfahren zu befolgen.
- Gemeinfreies oder offenes Drittmaterial bleibt seinen eigenen Bedingungen unterworfen.
- Autorinnen und Autoren müssen für nicht eigenes Material Erlaubnisse einholen, aufbewahren und korrekte Angaben machen.
- Bei einem fehlerhaften Zugangshinweis kann der Verlag diesen korrigieren und Metadaten aktualisieren.
07Daten, Code und Zusatzmaterial
Daten, Code, Protokolle, Software, Zusatzdateien und Repositoriumsablagen können anderen Bedingungen unterliegen als die Artikel- oder Buchlizenz. Autorinnen und Autoren müssen Zugangs-, Datenschutz-, Sicherheits-, Ethik-, Vertrags- und Drittbeschränkungen angeben. Eine Artikellizenz erlaubt nicht die Nutzung personenbezogener oder vertraulicher Daten, beschränkter klinischer Daten oder von Code, für den die Autorin oder der Autor keine Lizenz erteilen kann.
Wenn eine Weitergabe erforderlich oder angemessen ist, sollten Autorinnen und Autoren ein stabiles Repositorium nutzen und genügend Informationen bereitstellen, damit Version, Herkunft und Zugangsbedingungen des Materials nachvollziehbar sind. Ist eine vollständige Weitergabe nicht möglich, sollte die Publikation den Grund und den verfügbaren Zugangsweg nennen.
08Gebühren, Erlasse und redaktionelle Unabhängigkeit
Artikelbearbeitungsgebühren, Buchpublikationsgebühren, Farb- oder Zusatzmaterialkosten, Erlasse, Rabatte und sonstige Gebühren sind publikationsspezifisch. Anfallende Gebühren und ihre Grundlage sind vor der Annahme offenzulegen. Eine Gebühr ist kein Entgelt für die Annahme; die Zahlungsfähigkeit darf die wissenschaftliche Bewertung nicht bestimmen.
Erlasse oder Rabatte können nach veröffentlichten oder dokumentierten Kriterien gewährt werden, etwa im Rahmen institutioneller, geografischer, förderbezogener oder Härtefallregelungen. Finanzielle Fragen werden nach Möglichkeit getrennt von der redaktionellen Bewertung bearbeitet.
09Version of Record und Status nach der Veröffentlichung
Wir bewahren die Version of Record und die Verbindung zwischen Werk, DOI, Lizenz und Hinweisen nach der Veröffentlichung. Korrekturen, Aktualisierungen, Bedenkenbekundungen und Rücknahmen werden mit der betroffenen Arbeit verknüpft und in Werkseite und Metadaten eindeutig ausgewiesen.
Rücknahmen bleiben sichtbar. Eine als zurückgenommen gekennzeichnete Arbeit darf nicht als aktuelle verlässliche Publikation dargestellt werden. Die Lizenz erlaubt weder die Entfernung des Rücknahmehinweises noch eine falsche Darstellung des Status.
Eine Korrektur- oder Rücknahmebekanntmachung kann selbst gesonderten Rechte- oder Datenschutzbeschränkungen unterliegen. Beim Zitieren oder Wiederverwenden ist der verknüpfte Hinweis und der aktuelle Status der Version of Record zu beachten.
10Verantwortung und Kontakt
Autorinnen, Autoren und andere Rechteinhaber gewährleisten, dass sie die im Vertrag beschriebenen Rechte einräumen dürfen und Angaben zu Drittgenehmigungen und Offenlegungen zutreffend sind. Leserschaft und nachgelagerte Nutzende müssen die Lizenz auf Werkebene und geltendes Recht einhalten. Panorama ist dafür verantwortlich, klare Zugangs- und Rechteinformationen bereitzustellen und erkannte wesentliche Fehler zu korrigieren.
Fragen zu Lizenz, Zugangsweg, Repositoriumsversion oder Drittmaterial sind an die zuständige Zeitschrift oder das zuständige Imprint zu richten. Bei Unklarheit nutzen Sie die Kontaktseite der Gruppe und nennen Titel, DOI oder URL sowie den geplanten Verwendungszweck.