01Zweck und Geltungsbereich
Die Panorama Scholarly Group veröffentlicht Forschung und wissenschaftliche Arbeiten in Zeitschriften, Büchern, Sammelwerken und verwandten Formaten. Diese Richtlinie legt gruppenweite Erwartungen an verantwortungsvolle Forschung, faire redaktionelle Praxis und eine verlässliche wissenschaftliche Dokumentation fest.
Sie gilt für Autorinnen und Autoren, Mitwirkende, Redaktionen, Beiratsmitglieder, Gutachtende, Produktionsteams, Verlagsmitarbeitende sowie externe Partner, die für eine Panorama-Publikation handeln. Publikationsspezifische Anforderungen, Vereinbarungen und geltendes Recht bleiben anwendbar.
02Forschungs- und Publikationsintegrität
Autorinnen und Autoren sind dafür verantwortlich, ihre Arbeit richtig, vollständig und nachvollziehbar darzustellen. Fälschung, Verfälschung, Plagiat, Doppelveröffentlichung, manipulierte Abbildungen und das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Informationen sind nicht zulässig.
- Methoden, Daten, Materialien, Einschränkungen, Finanzierung, Genehmigungen und relevante Werkzeugnutzung sind korrekt zu berichten.
- Integritätsfragen können gegebenenfalls an Redaktionen, Institutionen, Förderer oder andere zuständige Stellen verwiesen werden.
- Korrekturen, Bedenkenbekundungen und Rücknahmen werden eingesetzt, wenn Beweislage und Verfahren dies erfordern.
03Autorschaft und Beiträge
Autorschaft muss einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit und Verantwortung für ihren Inhalt widerspiegeln. Alle genannten Autorinnen und Autoren müssen die Einreichung genehmigen und ihren Beitrag benennen können.
- Die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor bestätigt, dass alle Autorinnen und Autoren der Einreichung zugestimmt haben und keine Person ausgelassen wurde, die die Kriterien der Autorschaft erfüllt.
- Beiträge, Finanzierung, professionelle Unterstützung und relevante Werkzeugnutzung sind korrekt anzugeben.
- Änderungen der Autorschaft nach Einreichung oder Veröffentlichung erfordern eine dokumentierte Begründung und die Zustimmung der betroffenen Autorinnen und Autoren, vorbehaltlich redaktioneller Prüfung.
- Nicht geklärte Fragen der Autorschaft können an die zuständige Institution oder den Arbeitgeber verwiesen werden.
04Redaktionelle Prüfung und Peer Review
Jede Zeitschrift, jedes Buchprogramm und jeder wissenschaftliche Dienst beschreibt sein Bewertungsmodell. Redaktionen wenden die Kriterien einheitlich an, wählen bei Peer Review fachlich geeignete Gutachtende aus und schützen vertrauliches Material, sofern kein offenes Begutachtungsverfahren angekündigt wurde.
- Gutachtende sollen einen Auftrag nur annehmen, wenn sie qualifiziert, verfügbar und ausreichend unabhängig sind.
- Gutachtende müssen relevante Interessenkonflikte offenlegen, Material vertraulich behandeln und belegbasierte, respektvolle Kommentare abgeben.
- Redaktionen dürfen kommerzielle, persönliche, institutionelle oder politische Interessen nicht entscheidend werden lassen.
- Autorinnen und Autoren erhalten unter Wahrung notwendiger Vertraulichkeit eine Entscheidung mit den wesentlichen Gründen.
Eine positive Entscheidung besagt, dass die Arbeit zum Zeitpunkt der Prüfung die Anforderungen der Publikation erfüllte. Sie billigt nicht jede einzelne Aussage der Arbeit.
05Interessenkonflikte und Transparenz
Autorinnen und Autoren, Redaktionen, Gutachtende und Mitwirkende müssen finanzielle, persönliche, berufliche, institutionelle oder andere Beziehungen offenlegen, die nach vernünftigem Ermessen die Arbeit oder ihre Bewertung beeinflussen könnten. Angaben sind in den von der Publikation verlangten Phasen zu machen und zu aktualisieren.
Finanzierung, Beteiligung von Sponsoren, Interessenkonflikte, Verfügbarkeit von Daten und Materialien, Registrierungen, Rollen der Mitwirkenden und relevante Nutzung automatisierter Werkzeuge sind in der vorgeschriebenen Form anzugeben. Fehlt eine wesentliche Angabe oder ist sie unzutreffend, kann die Redaktion um Klarstellung bitten oder eine Korrektur veröffentlichen.
06Ethische Aufsicht und Schutz von Teilnehmenden
Forschung mit Menschen, personenbezogenen Daten, Tieren, vulnerablen Gruppen, klinischen Interventionen oder potenziell schädlichen Anwendungen muss die einschlägigen ethischen, rechtlichen und institutionellen Anforderungen erfüllen. Autorinnen und Autoren benennen das zuständige Prüfgremium oder erklären, weshalb keine formelle Prüfung erforderlich war, und beschreiben gegebenenfalls Einwilligung, Datenschutz, Vertraulichkeit, Registrierung und Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.
Redaktionen können Nachweise zu Genehmigung, Einwilligung, Registrierung, Data Governance oder Nutzungserlaubnissen verlangen. Während ein unmittelbares oder schwerwiegendes Risiko geprüft wird, kann die Veröffentlichung ausgesetzt werden.
07Bedenken, Beschwerden und Untersuchungen
Wir nehmen glaubhafte Bedenken zu Forschungsintegrität, Autorschaft, Interessenkonflikten, Peer Review, redaktionellem Verhalten, Rechten oder der Richtigkeit einer veröffentlichten Arbeit entgegen. Meldungen sollten ausreichende Informationen enthalten, damit das zuständige Team den Sachverhalt und die Belege verstehen kann.
- Meldungen werden im Rahmen des Möglichen vertraulich behandelt; zugleich erhalten Betroffene eine faire Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Wir können Unterlagen anfordern, zuständige Stellen konsultieren und redaktionelle Maßnahmen bis zur Klärung aussetzen.
- Feststellungen werden nicht aufgrund von Identität, Nationalität, Zugehörigkeit, Status oder einer abweichenden rechtmäßigen wissenschaftlichen Position getroffen.
- Eine gutgläubige Meldung begründet keine Vergeltungsmaßnahme; bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen können gesondert behandelt werden.
Eine Publikation kann eine Arbeit ablehnen, zurückziehen, korrigieren, annotieren oder weiterleiten, wenn Beweislage und Verfahren dies tragen.
08Korrekturen, Bedenkenbekundungen und Rücknahmen
Wir bewahren die Version of Record und machen wesentliche Änderungen sichtbar. Ein wesentlicher Fehler, ein ungeklärtes Bedenken oder ein unzuverlässiges Ergebnis kann eine Korrektur, Klarstellung, Bedenkenbekundung oder Rücknahme erfordern.
Eine Rücknahmemitteilung wird eindeutig gekennzeichnet, mit der betroffenen Arbeit verknüpft, frei zugänglich und zeitnah veröffentlicht. Die ursprüngliche Veröffentlichung wird nicht stillschweigend gelöscht, außer aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, datenschutzrechtlichen oder anderen außergewöhnlichen Gründen; der Rücknahmestatus wird in den relevanten DOI-, Indexierungs- und Suchmetadaten weitergegeben.
Wichtig: Eine als zurückgenommen gekennzeichnete Arbeit gilt nicht als aktuelle verlässliche Publikation. Bitte beachten Sie die Rücknahmemitteilung und verwenden Sie, sofern vorhanden, die korrigierte oder ersetzende Fassung.
09Einsprüche und Diskussion nach der Veröffentlichung
Autorinnen und Autoren können eine redaktionelle Entscheidung anfechten, wenn sie einen wesentlichen Verfahrensfehler, ein erhebliches Missverständnis oder die Nichtbeachtung einer Richtlinie darlegen. Die Anfechtung muss die angegebenen Gründe ansprechen und darf die ursprüngliche Einreichung nicht nur wiederholen.
Anfechtungen werden von der zuständigen oder einer benannten unabhängigen Redaktion geprüft. Ohne wesentliche neue Informationen kann eine Anfechtung abgelehnt werden. Fragen nach der Veröffentlichung werden sachlich geprüft und können zu einem geeigneten Hinweis führen.
10Verantwortung des Verlags und Kontakt
Panorama Scholarly Group unterstützt Redaktionen bei der Anwendung ihrer Kriterien, der Wahrung redaktioneller Unabhängigkeit, dem Schutz vertraulicher Informationen, der Sicherung der Version of Record und der Bearbeitung glaubhafter Bedenken. Öffentliche Richtlinien und verlässliche Metadaten helfen der Leserschaft, Status und Herkunft veröffentlichter Arbeiten zu verstehen.
Diese Richtlinie ist ein gruppenweiter Rahmen und kein vollständiger Kodex für jede Disziplin oder Situation. Fragen und Beschwerden können an die zuständige Redaktion oder, wenn der richtige Weg unklar ist, über die Kontaktseite der Gruppe gesendet werden.